{"id":55,"date":"2019-01-19T20:18:13","date_gmt":"2019-01-19T20:18:13","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--schtzenverein-grussendorf-hwc.de\/?page_id=55"},"modified":"2019-02-19T22:50:59","modified_gmt":"2019-02-19T21:50:59","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/?page_id=55","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung des Sch\u00fctzenvereins Gru\u00dfendorf von 1921 e.V.<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<br><br><\/strong>\u00a7 1 Nr. 1 Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;<em>Sch\u00fctzenverein Gru\u00dfendorf von 1921 e.V.<\/em> &#8222;.<br>Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nr.- VR 100213 eingetragen.<br><br>\u00a7 1 Nr. 2 Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Sassenburg OT Gru\u00dfendorf.<br>Der Verein wurde am errichtet am 17.04.1921.<br><br>\u00a7 1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<br>Der Verein ist Mitglied im a)DSB b)NSSV.<br><br>\u00a7 1 Nr. 4 Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br><br>\u00a7 1 Nr. 5 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i. S. d. Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<br><br><\/strong>\u00a7 2 Nr. 1 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports.<br>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und  Leistungen.<br><br>\u00a7 2 Nr. 2 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br><br>\u00a7 2 Nr. 3 Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br><br>\u00a7 2 Nr. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br><br>\u00a7 2 Nr. 5 Ehrenamtlich t\u00e4tige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong> \u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<br><\/strong> Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.<br>Kinder und Jugendliche werden nur mit dem schriftlichen Einverst\u00e4ndnis der Eltern oder der oder dem Erziehungsberechtigten aufgenommen.<br>\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschlie\u00dfend der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<br><br><\/strong>Die Mitgliedschaft endet<br>a) mit dem Tod des Mitglieds,<br>b) durch freiwilligen Austritt,<br>c) durch Streichung von der Mitgliederliste,<br>d) durch Ausschluss aus dem Verein,<br>e) bei juristischen Personen durch deren Aufl\u00f6sung.<br><br>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands.<br><br>Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<br>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist.<br>Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<br><br>Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br>Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich zu rechtfertigen.<br>Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br><br><\/strong>\u00a7 5 Nr. 1 Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<br><br>\u00a75 Nr. 2 Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind j\u00e4hrlich bar oder per Banklastschrift zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins<br><br><\/strong>a) der Vorstand<br>b) die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Der Vorstand<br><br><\/strong>\u00a7 7 Nr. 1 Der Vorstand i. S. d. \u00a7 26 BGB besteht aus:<br><br>a) dem 1. Vorsitzenden<br>b) dem 2. Vorsitzenden<br>c) dem 1. Schriftf\u00fchrer<br>d) dem 1. Kassenwart<br>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<br><br>\u00a7 7 Nr. 2 Der erweiterte Vorstand besteht zus\u00e4tzlich aus:<br><br>e) dem 1. Schie\u00dfsportobmann<br>f) dem 2. Schie\u00dfsportobmann<br>g) dem 2. Schriftf\u00fchrer<br>h) dem 2. Kassenwart<br>i) der Jugendleitung<br>j) der Damenleitung<br><br>Der erweiterte Vorstand hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten.<br><br>\u00a7 7 Nr. 3 Der Vorstand i. S. d. \u00a7 26 BGB sowie der erweiterte Vorstand werden durch die Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Amtsdauer des Vorstands<br><br><\/strong>\u00a7 8 Nr. 1 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet gew\u00e4hlt.<br>Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.<br>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder f\u00fcr die restliche Amtsdauer des  Ausgeschiedenen.<br><br>\u00a7 8 Nr. 2 Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen, die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist m\u00f6glich.<br><br>$ 8 Nr. 3 In den Jahren mit gerader Jahreszahl werden gew\u00e4hlt:<br><br>a) der 1. Vorsitzende<br>b) der 1. Kassenf\u00fchrer<br>In den Jahren mit ungerader Jahreszahl wird gew\u00e4hlt:<br>a) der 2. Vorsitzende<br>b) der 1. Schriftf\u00fchrer<br><br>\u00a7 8 Nr. 4 Der erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt.<br><br>\u00a7 8 Nr. 5 Jedes Vorstandsmitglied des erweiterten Vorstands ist einzeln zu w\u00e4hlen, die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder des erweiterten Vorstands ist m\u00f6glich.<br><br>$ 8 Nr. 6 In den Jahren mit gerader Jahreszahl werden gew\u00e4hlt:<br><br>a) der 2. Kassenf\u00fchrer<br>b) der 2. Schriftf\u00fchrer<br><br>Alle weiteren Mitglieder des erweiterten Vorstands im zweij\u00e4hrlichen Rhythmus gem\u00e4\u00df ihrer Amtseinf\u00fchrung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Beschlussfassung des Vorstands<br><br><\/strong>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden schriftlich, fernm\u00fcndlich oder \u00fcber digitale Medien einberufen werden.<br>In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten.<br>Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.<br>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind.<br>Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<br>Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.<br>Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der 2. Vorsitzende.<br>Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Die Mitgliederversammlung<br><br><\/strong>In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied &#8211; auch ein Ehrenmitglied &#8211; eine Stimme.<br>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br>a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.<br>b) Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages.<br>c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.<br>d) Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<br>e) Ernennung von Ehrenmitgliedern.<br><br>Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht.<br>Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br>Die \u00c4nderung des Zwecks des Vereins oder die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen der Zustimmung aller Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Die Einberufung der Mitgliederversammlung<br><br><\/strong>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst zu Beginn des Kalenderjahres, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Zus\u00e4tzlich soll 14 Tage vor dem Sch\u00fctzenfest eine Hauptversammlung stattfinden.<br>Die Mitgliederversammlung sowie die Hauptversammlung werden vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in der Gemeindezeitung (Sassenburg \u2013 Zeitung) und Aushang in den Vereinsk\u00e4sten unter Angabe der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung einberufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<br><br><\/strong> Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.<br>Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.<br>Das Protokoll wird vom 1. Schriftf\u00fchrer oder 2. Schriftf\u00fchrer gef\u00fchrt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollf\u00fchrer.<br>Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich.<br><br>Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen und Medienvertreter zulassen.<br>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<br><br>F\u00fcr die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden h\u00f6chsten Stimmzahlen erreicht haben.<br><br>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br><br>Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung.<br>Bei Satzungs\u00e4nderungen ist die zu \u00e4ndernde Bestimmung anzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<br><br><\/strong>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung oder der Hauptversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden.<br>Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen.<br><br>\u00dcber die Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitglieder- oder Hauptversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitglieder- oder Hauptversammlung.<br>Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br><br>Satzungs\u00e4nderungen, die Aufl\u00f6sung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur beschlossen werden, wenn die Antr\u00e4ge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angek\u00fcndigt worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen<\/strong><br><br>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen.<br>Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird.<br>F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 10, 11, 12 und 13 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<br><br><\/strong>\u00a7 15 Nr. 1 Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im \u00a7 10 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.<br>Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br>Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br><br>\u00a7 15 Nr. 2 Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Sassenburg, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Sch\u00fctzenvereins Gru\u00dfendorf von 1921 e.V. \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr \u00a7 1 Nr. 1 Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzenverein Gru\u00dfendorf von 1921 e.V. &#8222;.Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nr.- VR 100213 eingetragen. &hellip; <a href=\"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/?page_id=55\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":8,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"sidebar-page.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-55","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/55","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=55"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/55\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":58,"href":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/55\/revisions\/58"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/8"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sch\u00fctzenverein-grussendorf.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=55"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}