Sehr geehrte Schützenschwestern, sehr geehrte Schützenbrüder,
Der Schützenverein Grußendorf lädt Euch zur diesjährigen
Generalversammlung am 07. Mai 2022 um 18 Uhr ins Schützenheim herzlich ein.
Die Durchführung unserer Generalversammlung ist aufgrund der aktuellen Regelungen möglich. Hygieneregeln wie 3G oder Maskenpflicht wenden wir für diesen Abend nicht an. Wir appellieren aber an alle Teilnehmer sich freiwillig selbst zu testen oder im Testzentrum testen zu lassen um das Risiko vor allem für die älteren Teilnehmer gering zu halten. Es werden auch Masken zur Verfügung stehen, für Mitglieder, die spontan doch eine tragen möchten.
Die Tagesordnung zur Generalversammlung ist unten aufgeführt. Darüber hinaus steht sie hier zum Download bereit.
Die Generalversammlung endet traditionell mit einem gemütlichen Beisammensein. Auch in diesem Jahr wollen wir im Anschluss mit Euch noch einen gemütlichen Teil des Abends bei Bratwurst, Salat und Kaltgetränken im Außenbereich des Schützenheims verbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Schützenverein Grußendorf
Tagesordnung 2022:
- Eröffnung der Generalversammlung, Begrüßung
- Unterweisung in das Hygienekonzept für die Generalversammlung
- Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Verlesen des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Jahresberichte für das abgelaufene Kalenderjahr
- Bericht des 1. Vorsitzenden und der 2. Vorsitzenden
- Bericht der Vereinsschießsportleitung, der Damenleitung, der Jugendleitung
- Kassenbericht und Kassenprüferbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Teilwahlen des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes
- 1. Vorsitzende/-n
- 1. Kassenführer/-in
- 2. Kassenführer/-in
- 2. Schriftführer/-in
- 1. Schießsportobmann/-obfrau
- 2. Schießsportobmann/-obfrau
- Damenleitung
- Jugendleitung
- Wahl der Delegierten
- Anpassung des Mitgliedsbeitrags
- Bericht über die Vereinsziele für das laufende Jahr
- Aussprache über die Vereinsziele
- Verschiedenes und Anfragen
- Schlusswort des Versammlungsleiters
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit sie noch auf die Tagesordnung gesetzt werden können (§ 13 der Satzung)